06.03.2025
Gemäss Beschluss vom 17. Februar 2025 beabsichtigt der Gemeindevorstand, gestützt auf Art. 16 und 28 KRVO im Gebiet Chiss ein Quartierplanverfahren mit Landumlegung einzuleiten.
Zweck:
Erschliessung der bislang ungenügend erschlossenen Parzellen 155, 156, 1412, 1413, 1414 und 1500.
Beizugsgebiet:
Parzellen 155, 156, 1412, 1413, 1414, 1500 und Teilparzelle 91. 
Vorbehalt:
Die Gemeinde hat elf Erschliessungsvarianten grob abgeklärt. Aktuell steht von diesen Varianten aufgrund raumplanerischer Überlegungen (Art. 1 Abs. 1 RPG) sowie aufgrund des Kosten-/Nutzenverhältnisses die Erschliessungsvariante Nr. 9 mit vorerwähntem Beizugsgebiet im Vordergrund. Falls sich aufgrund der Wünsche der Grundeigentümer/innen im Rahmen der Mitwirkung (vgl. Art. 17 Abs. 1 KRVO) oder aufgrund der noch ausstehenden vertieften technischen Abklärungen eine andere Erschliessungsvariante als zweckmässiger erweisen sollte, so behält sich der Gemeindevorstand vor, den Einleitungsbeschluss in Wiedererwägung zu ziehen und das Beizugsgebiet entsprechend anzupassen.
Auflageakten:
  • Plan mit Beizugsgebiet 1:1’000
  • Varianten 1 bis 11, Situationspläne und Längenprofile 1:500
  • Richtkostenschätzung, 30. September 2024
  • Stellungnahme Caprez Ingenieure AG, 07. November 2024
Auflagefrist:
30 Tage, vom 07. März 2025 bis 07. April 2025 auf der Gemeindeverwaltung in Samedan während den ordentlichen Schalterstunden.
Einsprachen:
Gegen die beabsichtigte Einleitung des Quartierplans mit Landumlegung Chiss kann während der vorerwähnten Auflagefrist beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 16 Abs. 2 KRVO und Art. 30 Abs. 1 KRVO).
Samedan, 24. Februar 2025

Namens des Gemeindevorstandes 

Gian Peter Niggli, Gemeindepräsident
Claudio Prevost, Gemeindeschreiber