Anpassung des Objektblatts für den Regionalflughafen Samedan (GR): Information und Mitwirkung der Bevölkerung |
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Herausgeber: | Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) |
Gegenstand: | Das SIL-Objektblatt legt den generellen Rahmen für die bauliche und betriebliche Entwicklung des Regionalflughafens Samedan behördenverbindlich fest. Es wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet. |
Verfahren: | Der Entwurf zur Anpassung des SIL-Objektblatts für den Regionalflughafen Samedan wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich zu diesem Entwurf äussern. Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Mitwirkungsbericht mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird mit Verabschiedung des SIL-Objektblatts Samedan publiziert werden. |
Auflagezeit: | Der Entwurf zur Anpassung des SIL-Objektblatts für den Regionalflughafen Samedan kann vom 5. März 2025 bis und mit 4. April 2025 zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: |
Auflageorte: |
Das Objektblatt ist zudem ab dem 5. März 2025 im Internet publiziert unter: www.bazl.admin.ch/sil-mitwirkung |
Eingaben und Fristen: | Stellungnahmen zum SIL-Objektblatt sind bis am 4. April 2025 schriftlich einzureichen an das Amt für Raumentwicklung Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur oder per E-Mail an info@are.gr.ch. |
Auskünfte: | Folgende Stellen geben Auskunft:
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Hinweis: | Parallel zur Mitwirkung zum SIL-Objektblatt Samedan findet die öffentliche Auflage zum Neubau der Helikopterbasis auf dem Flughafen Samedan statt. Einsprachen dazu sind separat einzureichen. |
Samedan, 5. März 2025 Amt für Raumentwicklung Graubünden |