1. Der Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen: Halten verboten (Sig. 2.49) Zusatztafel: beidseits der Strasse - Celerina/Schlarigna, Vietta Chasauns (Kreuzung Via Chalchera bis Kreuzung Vietta Schlattain) und Via Chalchera (Kreuzung Vietta Chasauns bis Einfahrt Chesa Stredas) Parkieren verboten (Sig. 2.50) - Celerina/Schlarigna, Vietta Chasauns, unmittelbar vor der Einmündung zur Via Chalchera, zwei Umschlagplätze vor Skiwiese 2. Die vorliegende Neuregelung basiert auf dem Verkehrs- und Parkierungskonzept der Gemeinde Celerina/Schlarigna. Die neue Verkehrsregelung dient der stetigen Durchgängigkeit auf den erwähnten Strassen. 3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 07.01.2025 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt. 4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht. |
Der Gemeindevorstand Celerina / Schalrigna |
Celerina, 13. Februar 2025 |