13.02.2025
1.    Der Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:
 
Halten verboten (Sig. 2.49)
Zusatztafel: beidseits der Strasse
 
-       Celerina/Schlarigna, Vietta Chasauns (Kreuzung Via Chalchera bis Kreuzung Vietta Schlattain) und Via Chalchera (Kreuzung Vietta Chasauns bis Einfahrt Chesa Stredas)
 
Parkieren verboten (Sig. 2.50)
 
-       Celerina/Schlarigna, Vietta Chasauns, unmittelbar vor der Einmündung zur Via Chalchera, zwei Umschlagplätze vor Skiwiese
 
2.    Die vorliegende Neuregelung basiert auf dem Verkehrs- und Parkierungskonzept der Gemeinde Celerina/Schlarigna. Die neue Verkehrsregelung dient der stetigen Durchgängigkeit auf den erwähnten Strassen. 

3.    Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 07.01.2025 von der Kan­tonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.
 
4.    Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Ver­kehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichun­g beim Gemeindevorstand Celerina/Schlarigna eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.

Der Gemeindevorstand Celerina / Schalrigna 
Celerina, 13. Februar 2025