Änderungen bei den Baurechtsverträgen
Die Gemeinde Celerina will die Regeln für den Verkauf und den Heimfall von Wohnungen auf Baurechtsland vereinfachen. Die Gemeindeversammlung vom Montagabend ist dem Vorschlag des Vorstandes einstimmig gefolgt.
Bisher wurde der maximal zulässige Kaufpreis anhand der ursprünglichen Erstellungskosten, wertvermehrender Investitionen und der Teuerung berechnet. Dieses System hat sich gemäss der Gemeinde in der Praxis als aufwendig erwiesen, weil die ...
Viel News in kurzer Zeit
Online-Abo lösen und News auf www.engadinerpost.ch lesen.
jetzt Abonnieren
Diskutieren Sie mit
Login, um Kommentar zu schreiben