Der Bund will unter bestimmten Voraussetzungen Wolfsabschüsse künftig auch in eidgenössischen Jagdbannge­bieten ermöglichen. Zudem sollen einzelne problematische Tiere eines Rudels zwischen Februar und Mai abgeschossen werden können. Die Regierung unterstützt die Lockerung in Jagdbanngebieten, hält die geplanten Voraussetzungen jedoch für zu restrik­tiv. So sollen bei der Beurteilung auch Schäden ausserhalb eines Jagdbannge­biets berücksichtigt werden können, da sich die Streifgebiete von Wölfen und Rudeln meist über dessen Grenzen hinaus erstrecken.

Kritisch beurteilt die Regierung hingegen Abschüsse von einzelnen Rudelmitgliedern zwischen Februar und Mai. In diesem Zeitraum könnten Elterntie­re für die Aufzucht der Jungtiere von besonderer Bedeutung sein. Da einzelne Tiere kaum sicher voneinander unterschieden werden könnten, schlägt die Regierung einen einheitlichen Regulationszeitraum vom 1. Juni bis zum 28. Februar vor.

Aus Sicht der Regierung ist das Wolfsmanagement weiterhin stark reguliert, bei akuten Problemen zu langsam und mit hohem administrativem Aufwand verbunden. Sie fordert deshalb, die von den Kantonen erarbeiteten Grundla­gen für das künftige Wolfsmanage­ment spätestens bei der nächsten Revision zu berücksichtigen. Der Kanton Graubünden reguliert den Wolfsbe­stand bereits seit 2023 proaktiv; für die laufende Regulationsperiode hat der Bund entsprechende Gesuche für zwölf Rudel bewilligt. 

Medienmitteilung: Standeskanzlei Graubünden