Im nächsten Schritt erfolgt vom 13. März bis zum 28. April die öffentliche Auflage der Unterlagen beim Bauamt der Gemein­de St. Moritz. Interessierte können während dieser Zeit auch auf der Website von Engadin St. Moritz Mountains unter mountains.ch/bauprojekt-signal die Unterlagen über das eingereichte Plangenehmigungsverfahren einsehen.

Um die Grössenordnung des Projekts sichtbar zu machen, wird im genann­ten Zeitraum auch die Profilierung gesetzt. Dies soll eine bessere Vorstellung der künftigen Talstation sowie des Seilbahnkorridors ermöglichen. Die Stützen 1 und 2 werden aus betrieblichen Gründen im Zeitfenster vom 12. bis 28. April profiliert.

Gleichzeitig läuft ein Enteignungsverfahren für die benötigten Überfahrrechte, wobei Engadin St. Moritz Mountains weiterhin auf eine einvernehmliche Lösung hofft. Ziel ist es, die neue Gondelbahn zur Wintersaison 2028/29 in Betrieb zu nehmen. Sollte hingegen mit den entsprechenden Grundstückbesitzenden keine Eini­gung erzielt werden können und es erneut Einsprachen vor dem Bundesverwaltungsgericht und Bundesgericht geben, würde dies das Projekt um weitere drei Jahre verzögern.

Engadin St. Moritz Mountains AG