Die Reservationspflicht gilt auf den meisten touristischen Linien, auf denen die Postautos für den Velotransport mit einem Heckträger oder einem Anhänger ausgerüstet sind. Die betrof­fenen Linien sind im Online-Fahrplan entsprechend gekennzeichnet.

Die Veloplatz-Reservationspflicht gilt jeweils im Sommer in Graubünden, in der Zentralschweiz, im Berner Oberland, im Wallis und vereinzelt in der Romandie. In der Regel dauert die Sommersaison von Anfang Mai bis Oktober. Genaue Angaben findet der Fahrgast im Fahrplan. In den Agglomerationen, wo die Kundinnen und Kunden ihre Velos im Fahrgastraum transportieren können, besteht jedoch keine Reservationspflicht. Fahrgäste können bis unmittelbar vor Abfahrt des Postautos einen Reservationswunsch eingeben und sehen sofort, ob es für ihr Velo noch einen Platz gibt. Eine bereits getätigte Reservation können die Kundinnen und Kunden bis 30 Minuten vor Abfahrt kostenfrei stornieren.

Reserviert wird via SBB-App, SBB-Webshop oder an einem Schalter, wobei eine Reservation zwei Franken kostet. 
Medienmitteilung PostAuto