Vor einem Jahr hat die Gemeinde St. Moritz darüber informiert, dass das Sanierungsprojekt für das Hallenbad und Sportzentrum Ovaverva fertiggestellt ist und die Sanierungsarbeiten am 1. April 2025 starten werden. Am Donnerstag wurde auf ein Auskunftsbegehren von FDP-Gemeinderat Leandro A. Testa hin darüber informiert, dass das Sanierungsprojekt terminlich und finanziell auf Kurs ist.
Wie der zuständige Gemeindevorstand Christoph Schlatter ausführte, hat sich die aktuelle Projektorga­nisation bewährt, und gemäss dem aktuellen Stand der Vergaben – 90 Prozent der Arbeiten – kann das Sanierungsbudget von 12,25 Millionen Franken eingehalten werden. Den Start der Arbeiten am kommenden 1. April konnte Schlatter ebenso bestätigen wie die geplante Wiedereröffnung 13 Monate später, am 1. Mai 2026.

Teurer Sanierungsfall
Zur Erinnerung: Das für 66,6 Millionen Franken gebaute Ovaverva war 2014 eröffnet worden. Seit 2018 ist bekannt, dass der Bau ein Sanierungsfall ist. Wer Schuld an der Misere trägt, wird auf juristischem Weg geklärt.
Im vergangenen Herbst sind die rund 50 Mitarbeitenden des Ovaverva darüber informiert worden, was die gut einjährige Schliessung für sie bedeutet. Was sie zu hören bekamen, war wenig erfreulich: Allen 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit unbefristeten Verträgen wurde gekündigt – mit dem Angebot, einen Anschlussvertrag zu den gleichen Konditionen ab der Wiedereröffnung im nächsten Jahr zu erhalten. Wie Christoph Schlatter am Donnerstag ausführte, haben 18 Mitarbeitende eine Beschäftigung während der Sanierungszeit gefunden. 20 haben den Anschlussvertrag unterzeichnet.

Keine Mängelrechte verjährt
Testa wollte weiter wissen, ob sämtliche Verjährungsunterbrüche eingeleitet worden sind und diese auch Wirkung entfaltet haben, oder ob es Garantien oder andere relevante Ansprüche gibt, die inzwischen verjährt sind.
Gemäss Schlatter hat der Rechtsberater der Gemeinde von allen Unternehmen, welche in der Verantwortung für die Baumängel stehen, Verjäh­rungsverzichtserklärungen eingeholt. Aktuell ist er damit beschäftigt, die Ende Januar ausgelaufenen Verjährungsverzichte zu verlängern. «Bis dato sind keine Mängelrechte verjährt», bestätigte Schlatter. Eine Firma sei Konkurs gegangen, bei dieser greife die Berufshaftpflichtversicherung, und die Versicherungsgesellschaft habe die entsprechende Erklärung ebenfalls unterzeichnet.

Am Bauberater festhalten
Auf die Frage, ob sich das Festhalten am Bauberater, welcher seinerzeit am Bau beteiligt war, bewährt habe oder ob nicht Interessenkonflikte vorliegen könnten, sagte Schlatter, dass die Zusammenarbeit sehr gut funktioniere. Die Firma sei bereits beim Bau des Ovaverva als Vertreterin der Gemeinde tätig gewesen und kenne darum die Ausführungsdetails sehr genau, was bei der Sanierung hilfreich sei. Interessenkonflikte seien keine auszumachen, zumal der Beweissicherungsbericht keine Hinweise enthalte, dass der Firma irgendwelche Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Bau vorzuwer­fen wären.

Neben dem Sanierungsprojekt sollen bis zur Wiedereröffnung auch interne Betriebsabläufe verbessert und das Angebot erweitert werden. Diese kosten zusätzlich eine Million Franken und sind vom Gemeinderat im Januar des letzten Jahres ebenso bewilligt worden wie das gesamte Sanierungskonzept.