Das Kulturförde­rungsgesetz und die Kulturförderungsverordnung formulieren Zweck und Ziele der kantonalen Kulturpolitik. Sie definieren einerseits die staatlichen Aufgaben in der Förderung, Pflege und Vermittlung von Kultur und andererseits die Rahmenbedingungen, innerhalb derer sich das vielfältige Kulturschaffen, die Teilhabe einer breiten Bevölkerung am kulturellen Leben sowie die Pflege und die Vermittlung des Kulturerbes entfalten können.

Das Konzept für die Jahre 2025-2028 wurde vom Amt für Kultur unter Einbezug der kulturellen Organisationen Graubündens und der Kulturkommission von Frühling 2023 bis Frühsommer 2024 erarbeitet. So wurde in einem ersten Schritt das Kulturförderungskonzept 2021–2024 evaluiert. Der Fragebogen wurde den Institutionen mit einer Leistungsvereinbarung auf der Basis des ersten Konzepts sowie den Institutionen und Organisationen, die einen mehrjährigen Projektbeitrag erhalten, zugestellt. Weiter wurden Vertreterinnen und Vertreter von kulturellen und kulturnahen Organisationen zum ersten «Bündner Kulturgipfel», einer Informations- und Austauschplattform eingeladen. Die Teilnehmerin­nen und Teilnehmer konnten sich am «Bündner Kulturgipfel» sowie an den daraus entstandenen Arbeitsgruppen aktiv und partizipativ an der Erarbei­tung des Kulturförderungskonzepts 2025–2028 beteiligen.

Die Evaluation und der partizi­pative Prozess haben gezeigt, dass sich die Förderschwerpunkte des ersten Kulturförderungskonzepts bewährt haben und im Wesentlichen beibehalten werden sollen. Sie erfahren lediglich einige Ergänzungen und Präzisierungen. Der Grosse Rat wird in der Oktobersession 2024 darüber befinden. (staka)