Weil der Wolf nicht zu einem Rudel gehört, durfte der Kanton Graubünden die Bewilligung für den Abschuss erteilen. Nun muss die kantonale Wildhut das Raubtier innert 60 Tagen erlegen. Nur so lange ist die Abschussbewilligung gültig, wie das Abschussbewilligungen dürfen nur ausgestellt werden, wenn Wölfe «erhebliche Schäden bei Nutztieren anrichten», so das Diem weiter. Dies sei im vorliegenden Fall erfüllt, weil der Wolf das Pony schwer verletzt habe. 

Nun sei mit weiteren «Übergriffen» zu rechnen, deshalb werde das Raubtier abgeschossen. (sda)