Acht Menschen starben bei dem verheerenden Bergsturz am 23. August 2017. Das Regionalgericht Maloja muss nun herausfinden, ob die fünf Angeklagten die Gefahrenlage vor dem Bergsturz pflichtwidrig falsch einschätzten, indem sie die Wanderwege vorgängig nicht gesperrt hatten.

Die Staatsanwaltschaft Graubünden bestätigte am Donnerstagabend eine entsprechende Mitteilung der Zeitschrift «Beobachter» auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Angeklagt sind unter anderem Mitarbeitende des Bündner Amts für Wald und Naturgefahren (AWN) und die amtierende Nationalrätin Anna Giacometti (FDP), wie aus einem Ausschnitt der Anklageschrift hervorgeht, der Keystone-SDA vorliegt. Giacometti war zur Zeit des Bergsturzes Gemeindepräsidentin von Bondo.

Zweites Verfahren
2019 stellte die Bündner Staatsanwaltschaft bereits eine Strafuntersuchung im Fall Bondo ein mit der Begründung, dass der Bergsturz nicht vorhersehbar gewesen sei. Dafür stützte sich die Staatsanwaltschaft auf einen 73-seitigen Bericht des AWN, der nach dem Ereignis erstellt worden war.

Jedoch wirkten bei diesem Bericht Mitarbeitende des AWN mit, die im Strafverfahren als Beschuldigte in Frage gekommen wären. Angehörige der acht verschütteten Berggänger erreichten schliesslich 2021 vor Bundesgericht, dass die Staatsanwaltschaft nochmals über die Bücher muss.

Im Januar dieses Jahres eröffnete die Staatsanwaltschaft schliesslich ein neues Strafverfahren. Die Ermittler stützten sich dabei auf ein neues externes Gutachten eines unabhängigen Geologen, in dem es hiess, der Bergsturz habe sich «durch zahlreiche Vorboten angekündigt». Die Behörden seien ein «inakzeptables Risiko» eingegangen, als sie Wanderwege vorgängig nicht gesperrt hätten.

Die Ergebnisse des Gutachtens des Waadtländer Geologen Thierry Oppikofer waren im Dezember 2023 bekannt geworden.

Jetzt kommt es zum Prozess
Die fünf Angeklagten müssen sich nun vor dem Regionalgericht Maloja verantworten. Bei einer fahrlässigen Tötung drohen bis zu drei Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Im Januar 2024 äusserte sich das AWN zum erneuten Strafverfahren: «Die kantonale Verwaltung hat grosses Interesse, dass das Verfahren rasch vorangetrieben wird und für alle Betroffenen Klarheit geschaffen werden kann.» Dazu werde die Verwaltung mit der notwendigen Unterstützung beitragen.

Autor: sda