Mitte Januar wurde eine Volksinitiative mit über 400 Unterschriften mit dem Ziel eingereicht, die Nutzungsplanung im Gebiet Serletta Süd in St. Moritz zu überarbeiten und den Stimmberechtig­ten noch einmal vorzulegen. Der Gemeindevorstand hat durch einen Juristen abklären lassen, ob die Initiative nicht im Widerspruch zu übergeordnetem Recht steht. Dabei ging es primär um die Frage der Planbeständigkeit. Also: Darf eine vom Souverän gutgeheissene Planungsgrundlage nach wenigen Jahren bereits wieder abgeändert werden? Der Jurist kam zum Schluss, dass von diesem Standpunkt aus die Volksinitiative für ungültig zu erklären ist, da sie übergeordnetes Recht verletzt. Der Gemeindevorstand folgte dieser Argumentation und empfahl dem Gemeinderat, das Begehren für ungültig zu erklären.

Das beurteilte der Gemeinderat am Donnerstagabend allerdings anders. Mit 13:1 Stimmen erklärte er die Volksinitiative für gültig. Dies auch mit Bezug auf ein Rechtsgutachten, welches die Initianten in Auftrag gegeben hatten. Dieses kam zu einem um 180 Grad entgegengesetzten Schluss als jenes der Gemeinde. 

Theoretisch müsste nun die Gemeinde eine Abstimmungsbotschaft vorlegen und diese gemäss Gemeindeverfassung bereits im Januar des kommenden Jahres zur Abstimmung bringen. Theoretisch. Denn die Bauherrschaft, die Chris Silber St. Moritz AG, wird von ihrem Beschwerde­recht gegen den Gemeinderatsentscheid Gebrauch machen. «Nachdem der Gemeinderat mit seiner Entscheidung eindeutig und wissentlich gegen übergeordnetes Planungs- und Bundesrecht verstossen hat, wird die Chris Silber St. Moritz AG juristische Schritte prüfen beziehungsweise diese auch einleiten, um ihre bis dato wohlerworbenen Rechte zu schützen. 

In diesem Zusammenhang werden auch Schadenersatzforderungen geprüft», schreibt CEO Martin Meyer auf Anfrage der EP/PL. Mehr zur Diskussion in der Samstagsausgabe der EP/PL.