Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden von drei Engadiner Bauunternehmen gegen die Weko-Verfügung im Zusammenhang mit unzulässigen Absprachen im Wesentlichen abgewiesen. Lediglich die Sanktionen hat das Gericht reduziert.
07.12.2023Reto Stifel 1 min
Das Bundesverwaltungsgericht ist in drei am Donnerstag publizierten Entscheiden zum Schluss gelangt, dass zwischen Bauunternehmen im Unterengadin seit spätestens 1997 ein Konsens bei der Festlegung der Zuschlagsempfänger und der jeweiligen ...
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