Kantonale Wildschutzgebiete neu geregelt
Die Bündner Regierung hat die kantonalen Wildschutzgebiete per 1. September neu festgelegt – und deren Anzahl leicht erhöht. Damit wird die Wildverteilung so beeinflusst, dass die Hauptregulierung der Hirsch-, Reh- und Gämsbestände weiterhin mit der traditionellen Hochjagd erfolgen kann.
Die Überarbeitung des Wildschutzgebietsnetzes erfolgte gemäss einer Medienmitteilung der Standeskanzlei in enger Zusammenarbeit mit der Jägerschaft, den Vertreterinnen und Vertretern der Land- und Forstwirtschaft sowie den Gemeinden. ...
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