Vom schwierigen Umgang mit digitalen Nachlässen
Mit der fortschreitenden Digitalisierung verändern sich im Todesfall gewohnte Rituale, und Hinterbliebene werden oft mit neuen Fragen konfrontiert. Beispielsweise, ob und wie eine verstorbene Person auf sozialen Medien «weiterleben» soll.
Rein erbrechtlich gesehen wird nicht zwischen analogem oder digitalem Nachlass unterschieden – «es gibt nur einen Nachlass.» Das schreibt die Autorin Cordula Lötscher im ersten diesbezüglichen Praxis-Leitfaden «Der ...
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