Nicht willkürlich gehandelt
Das Bundesgericht hat in einem Eheschutzverfahren gegen Adam Quadroni entschieden. Zudem stützt es das Kantonsgericht. Dieses habe ein Ausstandsbegehren gegen Orlando Zegg, den Präsidenten des Regionalgerichts, zurecht abgewiesen.
Mit Urteil vom 26. März hat das Bundesgericht eine Beschwerde des Baukartell-Informanten Adam Quadroni im Eheschutzverfahren als unbegründet abgewiesen. Das oberste Schweizer Gericht stützt damit das Urteil des Kantonsgerichts, ...
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