Neuerungen bei den Härtefallhilfen
Der Bund hat per 1. April Neuerungen im Härtefallprogramm beschlossen. Er hat die Beitragsgrenze auf eine Millionen Franken erhöht. Zudem sind nun auch Unternehmen, die zwischen 1. März und 30. September 2020 gegründet wurden, berechtigt, ein Gesuch um Härtefallhilfen zu stellen.
Der Kanton passt seinen Vollzug der Härtefallmassnahmen an die Neuerung des Bundes an. Per 1. April wurde für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis fünf Millionen Franken die Beitragslimite für Härtefallbeiträge ...
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