Der Bundesrat schlägt eine vorsichtige, schrittweise Öffnung ab dem 1. März vor. Als erstes sollen Aktivitäten mit geringem Übertragungsrisiko ermöglicht werden. Ab dem 1. März sollen Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen können, ebenso die Aussenbereiche von Zoos, botanischen Gärten sowie Sport-und Freizeitanlagen. Bei Jugendlichen lockert der Bundesrat etwas mehr: Sie dürfen sogar wieder sportliche Wettkämpfe bestreiten. Auch private Versammlungen bis 15 Personen sollen im Freien ab 1. März wieder möglich sein.  

Testen, testen, testen

Am 1. April soll ein zweiter Öffnungsschritt erfolgen. Vorgesehen wären zum Beispiel, Kultur- und Sportveranstaltungen mit Publikum in eng begrenztem Rahmen wieder zu ermöglichen, ebenso Sport in Innenräumen oder die Öffnung von Restaurantterrassen. Voraussetzung dafür ist, dass die epidemiologische Lage dies zulässt. Bei seinem Öffnungsentscheid orientiert sich der Bundesrat an Richtwerten: Die Positivitätsrate soll unter fünf Prozent, die Auslastung der Intensivplätze mit Covid-19-Patienten unter 25 Prozent und die durchschnittliche Reproduktionszahl über die letzten 7 Tage unter 1 liegen, und die 14-Tages-Inzidenz am 24. März soll nicht höher sein als bei der Öffnung am 1. März. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom 24. Februar über den ersten Öffnungsschritt und das weitere Vorgehen entscheiden. Der Bundesrat hat im Weiteren die seit dem 8. Februar 2021 geltenden Einreisebestimmungen präzisiert und die Verordnung angepasst. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Zu dem schrittweisen Vorgehen lässt der Bundesrat verlauten, dass die Öffnung langsam vonstatten gehen solle, um einen Jojo-Effekt zu vermeiden. Zudem gelte laut Bundesminister Guy Parmelin weiterhin das Motto: Testen, testen, testen.

10 Milliarden für Härtefälle

Der Bundesrat hat auch Änderungen für das Covid-Gesetz vorgeschlagen. Neu solle das Geld für Härtefälle nicht mehr im Gesetz festgehalten werden sondern via Bundesbeschluss. Weitere Vorschläge betreffen die 10 Milliarden Härtefallhilfe und die Aufteilung der Zahlung zwischen Bund und Kantone. Bei einem ersten Teil von 6 Milliarden übernimmt der Bund 70 Prozent, die Kantone 30. Den Rest über 4 Milliarden übernimmt der Bund vollständig. Reserviert seien darin unter anderem Gelder für «Härtefälle in den Härtefällen» – Bundesrat Maurer nennt hier vor allem die Tourismusbranche. Ebenfalls Geld ist reserviert für Unternehmen, die in mehreren Kantonen tätig sind und die direkt vom Bund entschädigt werden.

Haushalt: Rekord-Defizit

Finanzminister Ueli Maurer teilt zudem mit, dass der Bundeshaushalt 2020 ein Rekord-Defizit von 15,8 Milliarden verzeichnet. Für das aktuelle Jahr beantragt die Landesregierung dem Parlament ausserdem Nachtragskredite, unter anderem für die Härtefall-Hilfen. Insgesamt wird für 2021 mit einem Defizit von über 20 Milliarden gerechnet. (ep)

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