Als einzige Partei spricht sich die CVP klar für das Modell E, ein Mischsystem aus Major und Proporz aus, während die anderen Parteien das Modell C, das Doppelproporz-System favorisieren. Die Eintretensdebatte ist abgeschlossen, ein Teil des Gesetzesartikel bereits beraten. Spannend dürfte einzig die Frage sein, ob den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern am 13. Juni beide Varianten oder nur die Variante C, wie von der vorberatenden Kommission unter dem Vorsitz des Bergeller FDP-Grossrates Maurizio Michael empfohlen, vorgelegt wird. Die CVP will unbedingt beide Varianten zur Abstimmung bringen. Für dieses Anliegen gibt es teilweise Unterstützung aus anderen Fraktionen. 

Die Bündnerinnen und Bündner haben sich in den letzten acht Jahrzehnten in nicht weniger als acht Volksabstimmungen immer für das Mehrheitswahlverfahren (Majorz) und gegen die Verhältniswahl (Proporz) ausgesprochen. 2019 hat das Bundesgericht entschieden, dass das heute geltende Majorzverfahren zu gewissen Teilen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. 

Mit dem doppelten Proporz bleiben die bisherigen Wahlkreise bestehen, die Sitzzuteilung erfolgt in zwei Schritten: zuerst an die Parteien, und zwar anhand ihres Wahlergebnisses im gesamten Kanton. In einem zweiten Schritt folgt die Sitzzuteilung an die in den einzelnen Kreisen angemeldeten Parteilisten, dies unter Berücksichtigung des Wahlergebnisses in den Wahlkreisen.

Autor: Reto Stifel

Foto: Daniel Zaugg