Aufgrund einer gehäuften Ausbreitung des mutierten Coronavirus in zwei Hotelbetrieben, hatte das Gesundheitsamt am Montagmorgen Sofortmassnahmen zum Schutz der Gesundheit von Bevölkerung und Gästen erlassen und eine Ausbruchsuntersuchung angeordnet. Von Montag bis Mittwoch wurden 3184 PCR-Tests (Stand 20. Januar 2021, 17.30 Uhr) durchgeführt. Es wurden 53 Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus bestätigt, 31 davon betreffen Mutationen (N501Y).

«Der Flächentest zeigt, dass die durchschnittliche Positivitätsrate in den zwei betroffenen Hotels bei vier Prozent und in der Bevölkerung bei einem Prozent und damit etwas gleich hoch wie beim Pilottest vom Dezember liegt», heisst es in einer Mitteilung der Standeskanzlei. Aufgrund der Lokalisierungen der Infektionen sei ein weiterer Flächentest nicht erforderlich. Das Gesundheitsamt wird bei weiteren Fallhäufungen gezielte Ausbruchsuntersuchungen in betroffenen Betrieben anordnen. Zudem wird das kantonale Contact Tracing die registrierten Fälle analysieren und betroffene Personen in Isolation und Quarantäne betreuen.

Das mutierte Virus wurde insbesondere bei Hotelmitarbeitenden festgestellt und nicht auf Hotelgäste übertragen. «Dies zeigt, dass die Schutzkonzepte der Hotels funktionieren und das Testen von Mitarbeitenden eine sinnvolle, wirksame Massnahme ist», heisst es weiter.

Aktive Teststrategie wirkt sich positiv aus
Dank der aktiven Teststrategie und den Erfahrungen aus den Pilottests im vergangenen Dezember war es dem Gesundheitsamt und der Gemeinde St. Moritz möglich, nach nur 24 Stunden einen Flächentest für die gesamte Bevölkerung durchzuführen. Das Gesundheitsamt bedankt sich in der Mitteilung bei Bevölkerung und Gästen für die zahlreiche Teilnahme sowie beim Gemeindeführungsstab und dem Testzentrum St. Moritz für die gute Zusammenarbeit. Dadurch konnten Personen, die das Virus in sich tragen, erkannt und 53 Infektionsketten unterbrochen werden.

Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung werden aufgehoben
Das Epidemiengesetz schreibt vor, dass die angeordneten Massnahmen nur solange dauern dürfen, wie es notwendig ist, um die Verbreitung einer übertragbaren Krankheit zu verhindern und eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit Dritter abzuwenden. Angeordnete Massnahmen sind zudem regelmässig zu überprüfen. Die Resultate der Ausbruchsuntersuchungen vom 18. bis 21. Januar zeigen gemäss der Mitteilung keine überdurchschnittliche Verbreitung der N501Y-Mutation in St. Moritz. «Vor diesem Hintergrund ist die Aufhebung der am 17. Januar durch das Gesundheitsamt angeordneten Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung und Gästen angezeigt. Die beiden betroffenen Hotels bleiben bis zum 27. Januar unter Quarantäne.»

Ab Freitagmorgen ist der Unterricht in St. Moritzer Schulen, Kindertagesstätten und Skischulen wieder erlaubt. Ebenfalls aufgehoben wird das Verbot für Vereinsaktivitäten und Sporttrainings mit Jugendlichen sowie die generelle Maskenpflicht auf dem Gemeindegebiet von St. Moritz.

Abstands- und Hygieneregeln weiterhin einhalten
Das Gesundheitsamt warnt vor Nachlässigkeit und empfiehlt den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Gästen weiterhin dringend, auf alle nicht notwendigen Kontakte mit anderen Personen zu verzichten und die geltenden Abstands- und Hygieneregeln konsequent einzuhalten. Bei leichten Symptomen wird zum Schutz des persönlichen Umfelds ein Coronatest dringend empfohlen.

Autor: staka

Foto: Daniel Zaugg