Gesundheitsversorgungsregionen: Gebot der Stunde
Eine dezentrale Gesundheitsversorgung, deckungsgleich über alle zwölf Bündner Spitalregionen organisiert, gilt als Voraussetzung für eine anhaltende, dezentrale Besiedelung des Kantons. So das Ziel der Teilrevision des Krankenpflegegesetzes. Der Grosse Rat sah dies genauso.
Harmonisiert werden sollen nach Ansicht der Regierung und des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit (DJSG) die jeweils drei Stützen der Gesundheitsversorgung: die bestehenden zwölf Spitalregionen des Kantons mit den 17 ...
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