Kantone können kurzzeitig schärfere Massnahmen verhängen
Alain Berset und Guy Parmelin informierten heute, dass der Bundesrat den Kantonen erlauben kann, kurzzeitig schärfere Massnahmen verhängen, als dass diese in der ganzen Schweiz gelten. Sie können beispielsweise die Tätigkeiten einzelner Wirtschaftsbranchen weiter einschränken oder sogar einstellen.
Die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs muss laut Bundesrat weiterhin sichergestellt sein muss.
Ausserdem informiert der Bundesrat mit, dass Umzüge weiterhin erlaubt sind. Die Empfehlungen des BAG müssen dabei jedoch eingehalten werden. Damit meint der Bundesrat insbesondere das Social Distancing.
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