Was darf die Gemeinde preisgeben?
In den Gemeinden verwalten die Einwohnerkontrollen massenweise persönliche Daten. Gemäss Gesetz dürfen Name, Adresse und Jahrgang an Dritte mit ideellem Interesse weitergegeben werden.
«Gemeinden verkaufen Adressen», stand in der kürzlich erschienenen Ausgabe des Konsumentenmagazins «K-Tipp». Konkret handelte es sich im Artikel um Gemeinde- und Stadtverwaltungen, welche auf Anfrage Dritter ...
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