Kanton unterliegt der Weko
Der Kanton Graubünden hat vor Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage gegen die Wekobezogen. Gemäss Gerichtsentscheid verweigerte die Weko dem Kanton zu Recht einen Einblick in eine Sanktionsverfügung gegen Baufirmen, welche gegen das Kartellrecht verstossen hatten.
Drei Baufirmen im Münstertal haben zwischen 2004 und 2012 bei öffentlichen Ausschreibungen die Preise im Hoch- und Tiefbau untereinander ausgehandelt und dadurch den Wettbewerb ausgehebelt. Die Wettbewerbskommission (Weko) des Bundes ...
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