Allfällige fehlerhafte Wahlzettelbüchlein können von den Wahlberechtigten bei ihrer Wohnsitzgemeinde gegen vollständige Exemplare umgetauscht werden. Die Gemeinden wurden bereits entsprechend informiert. Autor: staka Foto: ...

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Abonnent:innen, bitte registrieren Sie sich einmalig in Ihrem Profil um weiterlesen zu können. Klicken Sie dazu auf "anmelden". Liebe Nicht-Abonnent:innen finden Sie die Informationen zu unseren Abo-Angeboten unter "unsere Abos". Wir wünschen eine interessante Lektüre und viel Lesespass.