Wasserzins-Regelung bleibt bis 2024
Die Interessengemeinschaft Bündner Konzessionsgemeinden (IBK) wertet den Entscheid der Energiekommission des Nationalrates, das heute geltende Wasserzins-Maximum bis 2024 beizubehalten, als sehr positiv. Die Energiekommission folgte dem Ständerat.
Die Interessengemeinschaft Bündner Konzessionsgemeinden (IBK) hat am Mittwoch eine Medienmitteilung veröffentlicht. Darin nimmt die IBK mit grosser Genugtuung zur Kenntnis, dass die Energiekommission des Nationalrates (Urek-N) am ...
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