Das Bundesgericht hat den Urhebern der Bündner Sonderjagdinitiative ohne wenn und aber Recht gegeben: Es besteht kein offensichtlicher Widerspruch mit übergeordnetem Recht und damit kein Grund für eine Ungültigkeitserklärung.
09.11.2017 1 min
Die Sache geht nun zurück an den Bündner Grossen Rat. Er muss prüfen, ob allenfalls andere Gründe gegen die Gültigkeit der Initiative sprechen. Dieser Schritt ist jedoch formaler Natur, wie aus den Voten der Bundesrichter in der öffentlichen ...
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