Die vom Bundesrat als Übergangsregelung vorgeschlagene generelle Senkung des Wasserzinsmaximums lehnt die Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) strikte ab. Dafür bestehe weder sachlich noch politisch eine Rechtfertigung. Zuerst müsse der Strommarkt neu geregelt werden.
28.08.2017 2 min
Die Hintergründe und auch die Haltung der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) und die Interessengemeinschaft Bündner Konzessionsgemeinden (IBK) lesen Sie in der «Engadiner Post/Posta Ladina» von Donnerstag, 31. ...
Möchten Sie weiterlesen?
Liebe Abonnent:innen, bitte registrieren Sie sich einmalig in Ihrem Profil um weiterlesen zu können. Klicken Sie dazu auf "anmelden".
Liebe Nicht-Abonnent:innen finden Sie die Informationen zu unseren Abo-Angeboten unter "unsere Abos".
Wir wünschen eine interessante Lektüre und viel Lesespass.
Diskutieren Sie mit
anmelden, um Kommentar zu schreiben