Bundesgericht gibt Silvaplana recht
Das Bundesgericht weist im Urteil vom 27. März die Beschwerden von über hundert Zweitwohnungsbesitzern ab, die gegen die Einführung einer jährlichen Steuer auf Zweitwohnungen geklagt haben. Die Steuer von 2 Promille des Objektwertes ist zulässig.
An einer Versammlung hatte der Souverän 2010 beschlossen, eine Steuer von zwei Promille des Vermögenssteuerwertes eines Objekts auf touristisch nicht bewirtschaftete Wohnungen zu erlassen. Damit wollte die Gemeinde neben der Senkung der ...
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