«Die Beschwerden werden gutge-heissen und die angefochtenenBeschwerdeentscheide sowie der Genehmigungsentscheid aufgehoben. Die Angelegenheit wird zu neuem Entscheid im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen»: So lautet das Urteil ...

Möchten Sie weiterlesen?

Um den Artikel in voller Länge lesen zu können abonnieren Sie die «Engadiner Post/Posta Ladina» oder loggen Sie sich ein. Wir wünschen eine interessante Lektüre.
jetzt Abonnieren
Unschlüssig? Unsere Abos Bereits Abonnent:in? Login