09.07.2026
Die von der Gemeindeversammlung am 29. Juni 2026 beschlossene Teilrevision des kommunalen Polizeigesetzes wird gemäss Beschluss des Gemeindevorstandes vom 06. Juli 2026 auf den 1. Juli 2026 in Kraft gesetzt.

Der Gesetzestext kann bei der Gemeinde bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde (www.samedan.ch) heruntergeladen werden.

Mit dem Inkrafttreten ist jegliches Abbrennen von Knallkörpern, Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen verboten. 

Vom Verbot ausgenommen sind Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2, soweit sie keine speziellen Lärmeffekte produzieren.
Der Gemeindevorstand
Samedan, 9. Juli 2026