02.07.2026
Die Gemeindeversammlung von Samedan hat am 29. Juni 2026 folgende Ausgaben beschlossen:

  1. CHF 1'405'000 inkl. MWST für die Sanierung der Zivilschutzanlage Promulins
  2. Vereinbarung mit der Bürgergemeinde Samedan über die Verwendung von Baurechtszinsen für die Finanzierung der Wohnüberbauung Promulins und damit verbunden jährlich wiederkehrende Beiträge von CHF 78'500 für die Dauer von 15 Jahren

Diese Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 22 Abs. 2 der Gemeindeverfassung. Sofern mindestens 175 Stimmberechtigte innert 14 Tagen ab Publikation schriftlich eine Urnenabstimmung verlangen, wird die Rechtskraft dieses Beschlusses aufgeschoben. Nach unbenütztem Ablauf des Referendums ist der Beschluss der Gemeindeversammlung rechtskräftig. Die Referendumsfrist dauert bis 16. Juli 2026.

Der Gemeindevorstand
Samedan, 2. Juli 2026