1. Der Gemeindevorstand La Punt Chamues-ch beabsichtigt, folgende Verkehrsbeschränkungen einzuführen: Parkieren gestattet (Sig. 4.17) Zusatztafel: Gehbehinderte (Sig. 5.14)
Parkieren gestattet (Sig. 4.17) Zusatztafel: Ladestation (Sig. 5.42)
Parkieren mit Parkscheibe (Sig. 4.18), blaue Zone
2. Mit diesen Massnahmen soll das Parkieren beim Parkplatz bei der Multisammelstelle in La Punt geregelt werden. 3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 7. März 2025 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt. 4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand La Punt Chamues-ch eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kontonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht Graubünden. |
GEMEINDEVORSTAND LA PUNT CHAMUES-CH |
7522 La Punt Chamues-ch, 11. März 2025 |