01.03.2025
Am 26. Februar 2025 verabschiedete der Gemeinderat einstimmig das Gesetz über die Entschädigung von Mitgliedern kommunaler Organe, Behörden und Kommissionen.
Das Gesetz kann unter www.gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/vernehmlassung heruntergeladen oder bei der Gemeindekanzlei, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz (081/836 30 00) bezogen werden.
Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Auf Verlangen von mindestens 200 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten wird das Gesetz der Urnenabstimmung unterstellt. Die Referendumsfrist beträgt 30 Tage seit der Veröffentlichung.
Datum der Veröffentlichung: 1. März 2025
Ablauf der Referendumsfrist: 31. März 2025


Gemeinde St. Moritz
St. Moritz, 1. März 2025