04.03.2025
Gemeinde:
Samedan
Gesuchstellerin:
Engadin Airport AG
Plazza Aviatica 6
7503 Samedan
Gegenstand:
Ein Ersatzneubau bestehend aus vier Grundmodulen für die Rega und die Helikopterfirmen Heli Bernina und Swiss Helicopter; zugehörige Annexbauten und zwei Carports; provisorische Betankungsanlage; Helikopterstandplätze, Winterhelipads und Vorfeldflächen.
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.
Verfahren:
Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37 – 37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) und den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1). Das Vorhaben unterliegt der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und wird auch im Bundesblatt publiziert.
Anhörung:
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Graubünden und die interessierten Bundesstellen direkt an.
Öffentliche Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können während der Auflagefrist vom 5. März 2025 bis zum 4. April 2025 zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Samedan, Plazzet 4, 7503 Samedan eingesehen werden.
Einsprachen:
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern, schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Hinweise:
  • Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen haben eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertreten darf. Andernfalls bezeichnet das BAZL diese Vertretung (Art. 11a VwVG).
  • Wer keine Einsprache erhebt, darf gegen eine allfällige Plangenehmigung nicht Beschwerde führen (Art. 37f Abs. 1 LFG). 
Bundesamt für Zivilluftfahrt und Department für die Infrastruktur, 
Energie und Mobilität des Kantons Graubünden