24.02.2025

Beherbergungsgesetz löst Kurtaxengesetz ab

Die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2024 hat dem Erlass eines Beherbergungsgesetzes zugestimmt. Dieses ersetzt das Kurtaxengesetz. Die Gemeinde Samedan erhob bislang eine Kurtaxe. Besteuert wurde der Gast auf der Basis der Logiernächte. Mit dem Beherbergungsgesetz erfolgt ein Systemwechsel: besteuert wird nicht mehr die Frequenz, sondern die Kapazität. Dadurch wird die Erhebung der Tourismusabgabe wesentlich vereinfacht. Sowohl die Beherberger als auch die Gemeinde werden administrativ entlastet, indem die Erfassung jeder einzelnen Übernachtung entfällt und stattdessen pauschal abgerechnet wird. Zudem setzt das neue System positive Anreize: wer für warme Betten sorgt, wird belohnt. Nachdem die Regierung des Kantons Graubünden dem Beherbergungsgesetz die konstitutive Genehmigung erteilt hat, kann dieses auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden. Der Gesetzestext kann bei der Gemeinde bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde (www.samedan.ch) heruntergeladen werden. Die Pflicht der Beherberger, ihre Gäste mittels Meldeschein zu erfassen und der Gemeinde zu übermitteln, entfällt ab sofort.
 

Quartierplanung für das Gebiet Chiss

Im Gebiet Chiss befinden sich mehrere ungenügend erschlossene Parzellen im Ausmass von etwa 3'500 m2. Verschiedene Grundeigentümer haben einen Antrag auf Einleitung eines Quartierplanverfahrens gestellt. Die Durchführung der Erschliessung ist Aufgabe der Gemeinde. Der Gemeindevorstand anerkennt den Handlungsbedarf und beabsichtigt deshalb, im Gebiet Chiss ein Quartierplanverfahren mit Landumlegung einzuleiten. Vorab hat die Gemeinde mögliche Erschliessungsvarianten durch ein Ingenieurbüro abklären lassen und diese aus raumplanerischer Sicht und unter dem Aspekt des Kosten-/Nutzenverhältnisses bewertet. Die Absicht zur Einleitung einer Quartierplanung wird unter Bekanntgabe des Beizugsgebietes öffentlich publiziert. Alle Betroffenen werden vor der Auflage schriftlich benachrichtigt.
 

Loipenkoordination - Zukunftsmodell «Loipen Engadin GmbH»

«Das beste Nordic-Angebot der Alpen!» - Die Gemeinden der Region Maloja haben den Entschluss gefasst, diese gemeinsame Vision umzusetzen. Als konkrete Massnahme ist die Gründung der «Loipen Engadin GmbH» vorgesehen. Die Loipen Engadin GmbH soll im Auftrag der Gemeinden und in enger Zusammenarbeit mit der Tourismusdestination dafür besorgt sein, dass das Langlaufangebot im Oberengadin auf strategischer und operativer Ebene bestmöglich koordiniert wird. Der Gemeindevorstand unterstützt die vorgeschlagene Organisationsstruktur und ist bereit, mit der Loipen Engadin GmbH einen entsprechenden Vertrag abzuschliessen. Die gemeinsame Loipenkoordination soll ihren operativen Betrieb ab der Saison 2026/27 aufnehmen. Die Finanzierung erfolgt vollumfänglich aus dem Verkaufserlös der Loipentickets.
 

Weiterhin kein Feuerwerksverbot

Die Forderung nach einem generellen Verbot für private Feuerwerke kommt regelmässig auf die politische Agenda. Das Abbrennen von Feuerwerk wird von einem zunehmenden Teil der Bevölkerung aus Gründen der Umweltbelastung und wegen veränderten gesellschaftlichen Wertvorstellungen als nicht mehr zeitgemäss erachtet. Die zustande gekommene eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ist Zeugnis davon. Die Initiative fordert ein Verbot für den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen. Somit wird die Schweizer Stimmbevölkerung in absehbarer Zeit über ein generelles Verbot für private Feuerwerke abstimmen können. Der Gemeindevorstand ist der Überzeugung, dass das Problem mit dem Verbieten des Abbrennens alleine nicht gelöst werden kann. Dies zeigt sich exemplarisch am Beispiel verschiedener Engadiner Gemeinden, in welchen trotz des Verbotes Feuerwerke abgebrannt werden. Wie die Erfahrungen in der Praxis zeigen, gestaltet sich die Durchsetzung des Verbotes seitens der Polizeiorgane als schwierig.  Vor diesem Hintergrund hat der Gemeindevorstand zum wiederholten Mal beschlossen, auf ein kommunales Feuerwerksverbot zu verzichten und das Ergebnis der eidgenössischen Abstimmung abzuwarten. Nichtsdestotrotz wird die Bevölkerung zu einem freiwilligen Verzicht auf Feuerwerke aufgerufen. Auch werden die Detailhändler ermuntert – einige tun dies bereits – auf den Verkauf von Feuerwerkskörpern zu verzichten.
 

Widerhandlung gegen den Nichtraucherschutz

Am 1. Mai 2010 trat das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen in Kraft. Die Bundesgesetzgebung legt minimale Bestimmungen fest und gibt den Kantonen explizit die Möglichkeit, strengere Regelungen zu erlassen. Der Grosse Rat hat davon Gebrauch gemacht und ein generelles Verbot für Raucherbetriebe im Kanton Graubünden beschlossen. Gemäss kantonalem Gesundheitsgesetz sind die Gemeinden zuständig für den Vollzug und die Ahndung von Widerhandlungen gegen die Bestimmungen über den Nichtraucherschutz. Aufgrund einer Anzeige gegen einen Gastrobetrieb musste der Gemeindevorstand intervenieren und die Einstellung des unerlaubten Raucherbetriebes verbunden mit der Auferlegung einer Busse verfügen.
 

Sanierungskonzept für die Chesa Ruppanner

Die Chesa Ruppanner steht im Eigentum der Region Maloja und hat Sanierungsbedarf. Die Präsidentenkonferenz hat eine entsprechende Studie durch ein Architekturbüro erarbeiten lassen und diese den Gemeinden zur Stellungnahme unterbreitet. Die Chesa Ruppanner ist ein historisch und kulturell wertvolles Gebäude an repräsentativer, prominenter und zentraler Lage. Es hat sich als Sitz und emotionale Heimat der Region Maloja etabliert. Vor diesem Hintergrund spricht sich der Gemeindevorstand dafür aus, dass das Gebäude im Eigentum der Region Maloja verbleibt und dieser langfristig als Verwaltungsgebäude zur Verfügung steht. Insofern befürwortet der Gemeindevorstand, dass die Voraussetzungen dafür durch ein bedürfnisgerechtes Sanierungs- und Umnutzungskonzept geschaffen werden. Daraus ergibt sich auch die Möglichkeit, alle Amtsstellen der Region unter einem Dach in der Chesa Ruppanner zu vereinen. Sofern es die Bausubstanz zulässt, wäre es allerdings mit Blick auf die anstehenden regionalen Projekte mit hoher finanzieller Belastung für die Gemeinden wünschenswert, wenn der Zeitpunkt für die Realisierung aufgeschoben werden könnte. Die Veräusserung der Chesa Ruppanner als Alternative zur Sanierung ist aus Sicht der Gemeinde Samedan keine Option.
 

Nächste Gemeindeversammlung

Die nächste Gemeindeversammlung findet am Donnerstag, 03. April 2025 statt. Auf der Traktandenliste stehen ausschliesslich Geschäfte betreffend das Spital Oberengadin. So müssen die Stimmberechtigten über einen Nachtragskredit für das Jahr 2024 und einen Zusatzkredit für das Jahr 2025 in der Höhe von je CHF 519'600 zur Zwischenfinanzierung für das Spital Oberengadin befinden. Zum anderen stehen mehrere Beschlüsse über die Zukunft der Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin und des Spitals Oberengadin Samedan an. Im Kern geht es um die Zustimmung, den Betrieb des Spitals Oberengadin ins Kantonsspital Graubünden zu integrieren und damit verbunden die entsprechenden finanziellen Mittel zu sprechen. Dabei handelt es sich um einen jährlichen Betriebsbeitrag von minimal 4.25 Mio. Franken und maximal 5.4 Mio. Franken, einem einmaligen Beitrag für die Projekt- und Transformationskosten von 6 Mio. Franken sowie um einen jährlichen Infrastruktur- und Verwaltungsbeitrag an die Stiftung Gesundheitsversorgung Oberengadin (SGO) für die Jahre 2026 bis 2030 von 1.6 Mio. Franken. Weil die finanziellen Verpflichtungen über die gesamte Dauer der Leistungsvereinbarung von 2026 bis 2031 die Limite von CHF 3 Mio. übersteigen, muss das Kreditbegehren für die Integration in das Kantonsspital zusätzlich der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025 unterbreitet werden.
 

Beiträge

Folgenden Organisationen und Events wurden finanzielle Beiträge zugesprochen: Stiftung Inavaunt, Sun Ice Festival 2025, Engadin Festival 2025, Horse Snow Cross Week 2025, Schweizer Meisterschaft Lawinenhunde 2025, Diavolezza Glacier Race 2025; AUDI FIS Ski World Cup St. Moritz 2024 und 2025, White Turf 2025, Engadin Skimarathon 2025, Olympia Bobrun 2024/2025, Schweizermeisterschaften und Europacup Freestyle Corvatsch 2025.
 
(Pre)