Das von der Gemeindeversammlung am 12. Dezember 2024 beschlossene Gesetz über die Beherbergungsabgabe, die Verkehrsabgabe und die Verkehrstaxe für die Gemeinde Samedan ist auf den 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Der Gesetzestext kann bei der Gemeinde bezogen oder auf der Homepage der Gemeinde (www.samedan.ch) heruntergeladen werden. Die Pflicht der Beherberger gemäss bisherigem Kurtaxengesetz, alle Beherbergten mittels Meldeschein zu erfassen und der Gemeinde zu übermitteln, entfällt ab 01. Januar 2025. |
Der Gemeindevorstand |
Samedan, den 22. Februar 2025 |