An seinen Sitzungen in den Monaten November und Dezember 2024 behandelte der Gemeindevorstand folgende Traktanden:
Bauwesen
Folgende Baugesuche wurden vom Gemeindevorstand beraten und genehmigt:
- Die Gemeinde Celerina beabsichtigt im Bereich der Traumloipe, zwischen Ausgang Wald und Pontresina, diverse Terrainverbesserungen umzusetzen. Dadurch kann der Bedarf an Schnee an diesen Standorten verbessert und die Präparation vereinfacht werden. Die Gemeinde hat die Baubewilligung basierend auf der BAB-Bewilligung des Kantons erteilt.
- Gegen die Baubewilligung für den Neubau einer Mobilfunkanlage bei der Talstation Celerina-Marguns wurde eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Aufgrund eines Verfahrensfehlers musste die Baubewilligung aufgehoben werden. Sowohl der Kanton (BAB-Verfahren) wie auch die Gemeinde werden nach Abschluss des Schriftenwechsels noch einmal über das Baugesuch entscheiden.
- Bei der Chesa Angela soll nach dem Umbau in der Wiese vor dem Gebäude eine Photovoltaikanlage erstellt werden. Diese wird auf eine Stützmauer gestellt; die Solarpanels stehen beinahe senkrecht.
- Bei der Chesa Suot Larsch soll bei einer Wohnung eine neue zusätzliche Dachlukarne erstellt werden. Das Haus befindet sich in der Wohnzone und hat bereits mehrere ähnliche Dachlukarnen.
Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
Der geltende Beschluss über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland läuft am 31.12.2024 aus. Dieser soll in der gleichen Art mit folgenden Bestimmungen wiederum für 2 Jahre verlängert werden:
1. Der Verkauf von Grundstücken im Besitze von Personen mit Wohnsitz im Ausland wie derum an Personen mit Wohnsitz im Ausland ist erlaubt.
2. Der Verkauf von Einzelobjekten schweizerischer Veräusserer an Personen mit Wohn sitz im Ausland ist erlaubt.
3. Die Quote für den Verkauf aus Gesamtüberbauungen (Neubauten und wesentliche Umbauten gemäss kantonaler Praxis) an Personen mit Wohnsitz im Ausland wird auf 100% festgelegt.
Diese Bestimmung ist der Gemeindeversammlung zum Beschluss zu unterbreiten.
Strassensperre
Bezugnehmend auf den Regierungsbeschluss Nr. 1310 vom 01. November 2005 wird die Wintersperrung der alten Kantonsstrasse St. Moritz – Celerina, in Absprache mit der Gemeinde St. Moritz wie folgt festgelegt werden: Freitag, 13. Dezember 2024 bis Montag, 03. März 2025.
Baugesellschaft Antonius
Die St.Antonius-Stiftung beabsichtigt auf der Parzelle Nr. 919 eine Wohnüberbauung für Einheimische zu erstellen. Sowohl die St.Antonius-Stiftung wie auch die Gemeinde Celerina haben ein grosses Interesse an einer architektonisch und qualitativ hochstehenden Gestaltung und Einbettung in die Umgebung. Für die Sicherstellung dieser Zielsetzung wird ein privates Konkurrenzverfahren durchgeführt. Die St. Antonius-Stiftung verpflichtet sich die Bestimmungen des Wohnraumförderungsgesetzes der Gemeinde Celerina zu befolgen. Im Sinne von Art. 3 des genannten Gesetzes hat der Gemeindevorstand entschieden, einen finanziellen Beitrag von CHF 50'000.— an die Durchführung des Konkurrenzverfahrens zu bezahlen.
Feuerwehr
Der Feuerwehrbestand in Celerina ist leider sehr tief und es sind kaum Neuzugänge zu verzeichnen. Verschiedene Kommunikationsmassnahmen (Briefe / Il Schlarignot) wurden bereits ergriffen, haben jedoch keine Wirkung gezeigt. Der Gemeindevorstand hat entschieden die Ersatzabgabe an denjenigen der Gemeinde St. Moritz anzugleichen. Ab dem Jahr 2025 wird demzufolge die Ersatzabgabe wie folgt erhoben:
Lehrlinge und Studenten CHF 50.—
Übrige Pflichtige CHF 450.—
Verkauf Landstreifen Parzelle Nr. 228
Die Eigentümerschaft der Parzelle Nr. 227 haben bei der Gemeinde Celerina die Anfrage gestellt, einen Landstreifen der Nachbarparzelle Nr. 228, welche sich im Besitz der Gemeinde Celerina befindet abzukaufen. Auf diesem Landstreifen befindet sich bereits ein Parkplatz, welcher von den Eigentümern der Parzelle Nr. 227 genutzt wird. Nachdem sich die Parteien über den Kaufvertrag geeinigt haben, hat der Gemeindevorstand diesen im Rahmen seiner Kompetenz genehmigt.
Sachplan Velo
Der Kanton Graubünden, namentlich das Tiefbauamt, schlägt vor mit den Gemeinden der Region Maloja eine Vereinbarung über die Planung und Verbesserung der Veloverbindungen in der Region abzuschliessen. Darin ist vorgesehen, eine externe Firma mit der Erarbeitung eines Veloverkehrskonzeptes Alltagsverkehr zu beauftragen. Ebenfalls soll ein Signalisations- und Markierungskonzept ausgearbeitet werden. Die Kosten für die Planung des kantonalen Velonetzes Alltagsverkehr werden vom Kanton getragen. Der Gemeindevorstand beschliesst beim Sachplan Velo des Kantons Graubünden aktiv mitzumachen und genehmigt die Leistungsvereinbarung.
Olympia Bob Run St.Moritz-Celerina; Veranstaltungen
Der Olympia Bob Run St. Moritz-Celerina organisiert jedes Jahr einen Weltcup. Neu können für wiederkehrende Internationale Sportanlässe auch Unterstützungsgelder beim Bund angefragt werden. Voraussetzung ist dafür, dass auch die Standortgemeinden einen Beitrag bezahlen. Der Olympia Bob Run St-Moritz-Celerina beabsichtigt dafür beim BASPO einen Beitrag von CHF 20'000.— anzufragen. Dies bedeutet, dass die Gemeinde Celerina einen Beitrag in der Höhe von CHF 7'000.— bezahlen soll.
Personal
- Beim Revierforstamt Celerina-Bever ist ein Personalabgang aufgrund von Pensionierungen aktuell und die Optimierung der Betriebsstrukturen soll umgesetzt werden. Darauf aufbauend wurde eine Stellenausschreibung Forstwart ab Frühjahr 2025 inseriert. Herr Michael Bott wird als Forstwart beim Revierforstamt Celerina-Bever ab dem 01. April 2025 gewählt.
- Der Gemeindevorstand hat die Lohnfestlegung für das Jahr 2025 vorgenommen. Er hat sich bezüglich der Teuerung an den Beschluss des Kantons gehalten. Ebenfalls wurde der Stellenplan für das kommende Jahr gutgeheissen.
Celerina, 10. Februar 2025