30.01.2025
In Anwendung von Art. 18 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVO) findet die öffentliche Auflage bezüglich der Quartierplanung Promulins der Gemeinde Samedan statt.
Auflageakten:
V1 – Quartierplanvorschriften
V2 – Bestandesplan 1:500
V3 – Gestaltungsplan 1:500
V4 – Erschliessungsplan 1:500
Grundlagen:
N1 – Richtprojekt
Auflagefrist:
31. Januar 2025 bis 03. März 2025 (30 Tage)
Auflageort / -zeit:
Gemeindeverwaltung Samedan während den ordentlichen Schalterstunden.
Einsprachen:
Gegen die Auflageakten des Quartierplans Promulins kann während der vorerwähnten Auflagefrist beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 26 Abs. 4 KRG i. V. m. Art. 18 KRVO).
Namens des Gemeindevorstandes
Gian Peter Niggli, Gemeindepräsident
Claudio Prevost, Gemeindeschreiber