Gestützt auf Art. 16 Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) beabsichtigt der Gemeindevorstand die Einleitung einer Teilrevision des Quartierplans «Chavallera Suot». |
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Gegenstand: | Quartierplan «Chavallera Suot» |
Zweck der Planung: |
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Auflageakten: |
Der Plan des Beizugsgebiets kann auch auf der Homepage der Gemeinde https://www.gemeinde-stmoritz.ch/aktuelles/news heruntergeladen werden. |
Auflagezeit / Einsprachefrist: | ab 23. Januar 2025 bis und mit 24. Februar 2025 (30 Tage) |
Einsprachen: | Gegen die beabsichtigte Einleitung der Teilrevision des Quartierplans «Chavallera Suot» und gegen die Abgrenzung des Beizugsgebiets kann Einsprache erhoben werden. Für die Einsprachelegitimation gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die Planungsbeschwerde an die Regierung. Allfällige Einsprachen sind zu richten an: Gemeindevorstand St. Moritz, Rathaus, Via Maistra 12, 7500 St. Moritz |
St. Moritz, 20. Januar 2025 |
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Im Auftrag der Baubehörde Hochbau St. Moritz |